I. Geltungsbereich / Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“) und der Wine&Partners, Muhr & Watzlawick OG, FN 219995Y, 1190 Wien, Peter-Jordan-Straße 6/3 (im Folgenden „Wine+Partners“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden gültige Fassung der AGB.
Wine+Partners erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB (z.B. jene des Kunden) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Wine+Partners hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
II. Angebote / Kostenvoranschläge / Vertragsabschluss
Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Wine+Partners bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind.
Angebote von Wine+Partners sind freibleibend, unverbindlich und 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Angebote verstehen sich in Euro zzgl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe, basierend auf den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Soweit sich Lohn- und Materialkosten nachträglich ändern, sind Preisanpassungen seitens Wine+Partners zulässig, soweit es sich bei dem Kunden um keinen Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“) handelt.
Kostenvoranschläge von Wine+Partners sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die ursprünglich veranschlagten Kosten um mehr als 10 % übersteigen, wird Wine+Partners den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Wine+Partners gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Wine+Partners zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass Wine+Partners zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass der Auftrag angenommen wird.
III. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot von Wine+Partners, dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung und den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
Der Kunde verpflichtet sich, Wine+Partners unverzüglich nach Auftragserteilung sämtliche Informationen und Unterlagen auf eigene Kosten zukommen zu lassen, die für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Der Kunde wird Wine+Partners über alle Vorgänge informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Wine+Partners wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der Kunde verpflichtet sich, die für die Durchführung erforderlichen Unterlagen in strukturierter Form auf Datenträgern (z.B. CD, USB-Stick, Festplatte, etc.), per Email oder per Clouddiensten zur Verfügung zu stellen. Wine+Partners ist berechtigt, dem Kunden einen Mehraufwand aufgrund von erforderlich gewordenen Datenkonvertierungen nach Zeitaufwand (zu angemessenen Stundensätzen) zu verrechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Wine+Partners haftet nicht für die Verletzung derartiger Rechte. Wird Wine+Partners wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Wine+Partners schad- und klaglos; er hat Wine+Partners sämtliche Nachteile zu ersetzen, die dieser durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
Wine+Partners ist nicht dazu verpflichtet, rechtswidrige Weisungen des Kunden zu befolgen. Bei Gefahr im Verzug ist Wine+Partners berechtigt, auch eine vom erteilten Auftrag nicht ausdrücklich gedeckte oder einer erteilten Weisung entgegenstehende Handlung zu setzen oder zu unterlassen, wenn dies im Interesse des Auftrags oder des Kunden dringend geboten erscheint.
Alle Leistungen von Wine+Partners (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde hat die Leistungen von Wine+Partners vor einer allfälligen Veröffentlichung auf ihre wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Wine+Partners übernimmt hierfür keine Haftung. Wird Wine+Partners wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Wine+Partners schad- und klaglos; er hat Wine+Partners sämtliche Nachteile zu ersetzen, die dieser durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
IV. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
Wine+Partners ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
Für Aufträge, die durch Wine+Partners im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt Wine+Partners gegenüber dem Kunden keine Haftung.
Wine+Partners wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
V. Social Media
Soweit Aufträge den Bereich Social Media betreffen, wird sich Wine+Partners bemühen, ihre Leistungen entsprechend den einfach und frei zugänglichen Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter zu gestalten bzw. zu erbringen. Soweit Nutzungsbedingungen nicht frei und einfach zugänglich sind, obliegt es dem Kunden, Wine+Partners diese zur Verfügung zu stellen.
Werden Leistungen und Produkte von Anbietern entfernt, unkenntlich gemacht, verschlüsselt oder sonst unbrauchbar gemacht, kann der Kunde Wine+Partners dafür nicht in Anspruch nehmen. Wine+Partners übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
Wird Wine+Partners selbst wegen einer Verletzung der Nutzungsbedingungen von Anbietern in Anspruch genommen, so hält der Kunde Wine+Partners diesbezüglich schad- und klaglos; er hat Wine+Partners sämtliche Nachteile zu ersetzen, die dieser durch eine derartige Inanspruchnahme entstehen.
VI. Fristen, Termine
Soweit in den von Wine+Partners übermittelten Leistungsangeboten und Kostenvoranschlägen auf Fristen und Termine Bezug genommen wird, handelt es sich um unverbindliche Schätzungen (Näherungswerte). Liefer- und Leistungsfristen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Wine+Partners.
Auch verbindlich vereinbarte Fristen und Termine gelten vorbehaltlich der vollständigen und fristgerechten Übermittlung von Informationen und Unterlagen sowie der Freigabe des Konzepts durch den Kunden. Bei Verzögerungen, die der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, ist Wine+Partners nicht mehr an die vereinbarten Fristen und Termine gebunden.
Soweit sich Leistungen aus anderen Gründen verzögern, die nicht von Wine+Partners zu vertreten sind oder die mit zumutbaren Mitteln nicht abgewendet werden können (z.B. höhere Gewalt), verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als vier Wochen andauern, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag unter Setzung einer 14-tägigen Frist zurückzutreten.
Wurden Fristen und Termine verbindlich vereinbart und aus Gründen nicht eingehalten, die der Sphäre von Wine+Partners zuzurechnen sind, ist der Kunde zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt, wenn er Wine+Partners eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang einer schriftlichen Mahnung an Wine+Partners.
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit von Wine+Partners.
VII. Honorar
Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.
Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, entsteht der Honoraranspruch von Wine+Partners mit Erbringung der jeweiligen Teilleistung. Wine+Partners ist berechtigt, dem Kunden jede einzelne Teilleistung separat in Rechnung zu stellen.
Wine+Partners ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse bzw. Akontozahlungen zu verlangen.
Alle Leistungen von Wine+Partners, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
Im Falle der Erstellung von Texten umfasst das vereinbarte Honorar auch eine geringfügige Korrektur nach Fertigstellung des Erstentwurfs und Erstabnahme gemäß den Wünschen des Kunden. Der Kunde hat hierfür eine schriftliche Korrektur-Liste zu erstellen und an Wine+Partners zu übermitteln. Soweit die Korrekturwünsche des Kunden das zulässige geringfügige Ausmaß (kleinere Textkorrekturen, minimale Layout Korrekturen) überschreiten, ist Wine+Partners berechtigt, die weiteren Leistungen abzulehnen oder diese gesondert nach Zeitaufwand zu verrechnen. Diesbezüglich wird dem Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreitet.
Soweit der Kunde eine über das marktübliche Projektmanagement (z.B. Besprechungsprotokolle, Zeitpläne, Kostenpläne) hinausgehende schriftliche Dokumentation und/oder langfristige Archivierung wünscht (z.B. Dokumentation über Programmiercodes, CD-Manuals), muss diese gesondert vereinbart werden und ist auch gesondert zu honorieren. Eine dauerhafte (digitale) Archivierung von Inhalten im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung wird von Wine+Partners nicht gewährleistet.
Wine+Partners ist berechtigt, ein Officekostenpauschale iHv 10% des Honorars zu verrechnen. Von dieser Pauschale sind Barauslagen für den Versand von Presseaussendungen, die Nutzung des Projektmanagement-Tools, Post- und Botendienste, angemessene Büroaufwendungen (z.B. Kopien, Kleinmaterial, etc.), Medienbeobachtung in Österreich, Deutschland und der Schweiz, die Nutzung des Clipping Tools (Good News), geringfügige Übersetzungen für Newsletter, Presseaussendungen, kleinere Pressetexte oder Einladungen sowie Reisekosten für ein jährliches Meeting beim Kunden umfasst. Nicht enthalten sind beispielsweise umfangreiche Kopien und Druck, Medienbeobachtung (Print/Radio/TV) in anderen Ländern als DACH, unübliche Botendienste, Übersetzungen für Websites, Factsheets etc. sowie Reisekosten zu weiteren Meetings und gesonderte Shuttle Dienste für Journalisten. Reisestrecken, die mit dem Auto zurückgelegt werden, werden mit dem aktuell geltenden Kilometergeld verrechnet. Die nicht enthaltenden Kosten stellen keine abschließende Aufzählung dar.
Sollten weitere Barauslagen anfallen, die nicht von dem Officekostenpauschale umfasst sind, wird Wine+Partners dem Kunden diese gesondert in Rechnung gestellt.
VIII. Zahlung
Rechnungen von Wine+Partners werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind binnen sieben Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung hat der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Gegenüber Verbrauchern iSd KSchG gilt ein Verzugszinssatz von 4 % p.a. als vereinbart.
Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen, wobei jedenfalls die Kosten für zwei Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts als zweckentsprechend vereinbart werden. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden kann Wine+Partners sämtliche, bereits im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Wine+Partners für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
Bis zur Begleichung aller aushaftenden Beträge ist Wine+Partners berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Wine+Partners aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Wine+Partners schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
IX. Urheberrecht / Kennzeichnung
Alle Leistungen von Wine+Partners, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Wine+Partners und können jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.
Im Zuge der Gestaltung von Websites bzw. anderen beauftragten Werken verwendet Wine+Partners auch lizenzpflichtiges Stockmaterial (Fotos, Videos, Musik etc.). Für dieses Material gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Wine+Partners setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Wine+Partners dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Wine+Partners, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Wine+Partners und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen von Wine+Partners, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Wine+Partners erforderlich. Dafür steht Wine+Partners (bzw. dem Urheber) eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Hat der Kunde mit Wine+Partners ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Social Media Betreuung, laufende Medienarbeit, etc) abgeschlossen, ist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses (aus welchem Grund auch immer) die Zustimmung von Wine+Partners für die weitere Nutzung von Leistungen von Wine+Partners bzw. von Werbemitteln, für die Wine+Partners konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, erforderlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind.
Bei der Veröffentlichung erbrachter Leistungen durch den Kunden ist Wine+Partners jeweils als Urheber zu nennen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Wine+Partners ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf ihre Firma bzw. ihre Namen und Logos bzw. allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Wine+Partners ist überdies berechtigt, auf eigenen Werbeträgern sowie ihrer Website auf die bestehende oder ehemalige Geschäftsbeziehung mit dem Kunden hinzuweisen. Davon umfasst sind sowohl Name als auch Logo des Kunden.
X. Datenschutz / Vertraulichkeit
Wine+Partners verarbeitet personenbezogene Daten seiner Kunden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu folgenden Zwecken: i. Kontaktaufnahme mit Wine+Partners, ii. Datensammlung zur Anbahnung, zum Abschluss und zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses sowie iii. Information von und über Wine+Partners. Kunden sind nicht dazu verpflichtet, Wine+Partners personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen. Ohne diese Daten ist Wine+Partners jedoch nicht in der Lage, Verträge mit Kunden abzuschließen. Soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten besteht, werden Kunden gesondert darauf hingewiesen.
Die Verarbeitung von Daten erfolgt ausschließlich mit Einwilligung des Kunden (Art. 6 Abs.1 lit a DSGVO), auf Grundlage eines überwiegenden berechtigten Interesses von Wine+Partners (Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO), zur Erreichung der Zwecke des jeweiligen Auftrags des bzw. Vertragsverhältnisses mit dem Kunden oder auf der Grundlage der Notwendigkeit der Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO).
Die verarbeiteten Kategorien von Daten umfassen Firma, Titel, Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mailadresse, Kontodaten (Facebook und Instagram) und Daten in Zusammenhang mit Zahlungsmitteln (z.B. Bankkonten, Kreditkarten).
Soweit die Verarbeitung erforderlich ist, werden die verarbeiteten Daten innerhalb von Wine+Partners sowie an Dritte übertragen. Die Überlassung von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des jeweiligen Vertrags, insbesondere zur Kontaktherstellung zwischen Kunden notwendig ist.
Die personenbezogenen Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es zur Erreichung der in diesem Punkt 10. dargelegten Zwecke erforderlich ist. Die Speicherung erfolgt jedenfalls solange (i) gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder (ii) etwaige rechtliche Ansprüche noch nicht verjährt sind, für deren Geltendmachung oder deren Abwehr die personenbezogenen Daten benötigt werden.
Kunden sind mit dem Versand von analoger und/oder elektronischer Post, insbesondere zu Werbezwecken, einverstanden. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Rechte von Kunden, insbesondere jene nach Art. 12 ff DSGVO bleiben unberührt.
Für Fragen in Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten steht der Datenschutzbeauftragte von Wine+Partners zur Verfügung:
Dorli Muhr
E-Mail: [email protected]
Die Weitergabe von Unterlagen und Informationen, insbesondere Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, der Kundenstruktur und des Know How der Vertragspartner an Dritte ist unzulässig. Die Vertragsparteien trifft dabei wechselseitig eine strenge und umfassende Geheimhaltungspflicht. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig dazu, diese Geheimhaltungspflicht auch auf etwaige Dritte, ihre Mitarbeiter, Bevollmächtigte oder (Sub-)auftragnehmer zu überbinden.
XI. Besonderes Rücktrittsrecht für Verbraucher:innen
Erfolgt die Auftragserteilung im Fernabsatz, insbesondere telefonisch, per Fax oder über das Internet, steht Verbrauchern iSd KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss (Erhalt der Auftragsbestätigung) zu. Das Rücktrittsrecht entfällt, soweit beauftragte Leistungen bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage erbracht werden sollen.
Der Rücktritt kann ohne Angabe von Gründen durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung erklärt werden. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Bei Rücktrittserklärungen, welche per Post übermittelt werden, ist das Datum des Postaufgabescheines entscheidend.
Die schriftliche Rücktrittserklärung ist zu richten an:
Wine&Partners, Muhr & Watzlawick OG
FN 219995Y, HG Wien
Peter-Jordan-Straße 6/3, 1190 Wien
E-Mail: [email protected]
Erklärt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, wird Wine+Partners alle erhaltenen Zahlungen ohne Verrechnung eines Entgelts spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Rücktrittserklärung eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt worden ist. Die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels bleibt jedoch vorbehalten. Aus der berechtigten Zurückbehaltung der Rückzahlung erwachsen dem Kunden keinerlei Ansprüche.
Kein Widerrufsrecht steht bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (wie Guthaben/Gutscheine, die dem Kunden digital bereitgestellt werden) zu, nachdem der Kunde zugestimmt hat, sofort Zugang zu den digitalen Inhalten haben zu wollen und mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.
XII. Unterbleiben der Leistungen / Abbestellung / Kündigung / Vorzeitige Auflösung
Unterbleiben die vom Kunden beauftragten Leistungen aus Gründen, die der Sphäre des Kunden zuzuordnen sind, insbesondere, weil der Kunde das Werk abbestellt oder einseitig abändert, hat der Kunde das gesamte vereinbarte Honorar zu bezahlen. § 1168 ABGB gilt mit der Maßgabe, dass die Anrechnungsvergütung ausgeschlossen wird.
Unterbleibt ein beauftragtes Werk aus Gründen, die weder der Sphäre des Kunden, noch der Sphäre von Wine+Partners zuzurechnen sind, hat der Kunde das gesamte vereinbarte Honorar zu bezahlen. Wine+Partners gerät durch eine derartige Verzögerung nicht in Leistungsverzug. Ein Anspruch auf Fertigstellung bzw. Durchführung der unterbliebenen Leistungen besteht nicht. Erfüllt Wine+Partners den Auftrag nach Wegfall des Hindernisses binnen angemessener Frist, hat der Kunde die Leistungen anzunehmen und vollständig zu bezahlen.
Die Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis nach schriftlicher Abmahnung und unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist aus wichtigem Grund aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
wenn die Ausführung der beauftragten Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder über einen Zeitraum von zumindest sechs Wochen verzögert wird;
wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Wine+Partners weder eine Vorauszahlung noch eine andere taugliche Sicherheit leistet;
wenn der Kunde fortgesetzt oder wiederholt gegen seine Vertragspflichten (insbesondere Zahlungs- und Mitwirkungspflichten) verstößt.
4. Unbefristet abgeschlossene Dauerschuldverträge (z.B. Social Media Betreuung, laufende Medienarbeit, etc) können überdies – wenn nicht einzelvertraglich anderes vereinbart wird – von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, jeweils zum Quartalsende gekündigt werden.
XIII. Gewährleistung
Mängel sind vom Kunden unverzüglich, jedenfalls binnen 8 Tagen nach Lieferung/Leistung bzw. Erkennbarkeit des Mangels (versteckte Mängel) gegenüber Wine+Partners schriftlich anzuzeigen und im Detail zu beschreiben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung von Wine+Partners als ordnungsgemäß erbracht. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Anfechtung wegen Irrtums ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.
Liegen Mängel vor und werden diese vom Kunden fristgerecht und ordnungsgemäß geltend gemacht, steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch zu. In diesem Fall hat Wine+Partners die Mängel binnen angemessener Frist zu beheben, wobei der Kunde Wine+Partners alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat.
Wine+Partners ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Wine+Partners mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Lediglich in diesem Fall stehen dem Kunden Ansprüche auf Preisminderung oder Wandlung zu. Darüberhinausgehende Ansprüche auf Preisminderung oder Wandlung werden ausgeschlossen.
Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt sechs Monate ab Lieferung bzw. Leistung. Das Recht auf Regress gemäß § 933b Abs 1 ABGB gegenüber Wine+Partners erlischt nach einem Jahr nach Lieferung bzw. Leistungserbringung.
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.
Die Bestimmungen dieses Punktes 13. haben keine Wirkung gegenüber Verbrauchern iSd KSchG.
XIV. Schadenersatz
Wine+Partners haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sofern sie dafür ein Verschulden trifft.
Bei sonstigen Schäden haftet Wine+Partners nur dann, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder krass grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Wine+Partners, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
Wine+Partners haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
Wine+Partners übernimmt keine Haftung für Produkte und Leistungen Dritter.
Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund. Sie gelten weiters auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Wine+Partners.
XV. Schlussbestimmungen
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, etc. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Von dem Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Wine+Partners abgegangen werden.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Wine+Partners ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisions- und Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Erfüllungsort ist der Sitz von Wine+Partners zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Wine+Partners die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Wine+Partners wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart. Alternativ ist Wine+Partners berechtigt, seine Vertragspartner an deren allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
Stand: April 2021